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Betriebs- und Heizkostenabrechnung: Mieter müssen keine Reise in Kauf nehmen, um entsprechende Belege einsehen zu können
Mieter haben das Recht, Belege für die Nebenkosten einzusehen. Was dabei zu berücksichtigen ist, wenn eine längere Strecke den Vermieter vom Mieter trennt, so dass eine Belegeinsicht vor Ort nicht ohne größere Umstände erfolgen kann, musste das Amtsgericht Hamburg (AG) im folgenden Fall klären.
Eine Mieterin aus Hamburg und ihre in Leipzig ansässige Vermieterin stritten sich hier um viele Dinge, insbesondere aber ging es um eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung mit einer Nachforderung von 1.560 EUR. Die Mieterin forderte schließlich eine vollständige Belegeinsicht. Diese wollte ihr die Vermieterin aber nicht gewähren. Sie war der Auffassung, dass die Abrechnung formal rechtmäßig sei. Außerdem handele es sich nicht um eine Bringschuld der Vermieterseite.
Da war das AG allerdings anderer Auffassung. Bei einer Mietwohnung in Hamburg besteht keine Verpflichtung für die Mieterseite, zu einer Belegeinsicht bis nach Leipzig zu fahren. Vielmehr ist es Aufgabe der Vermieterin, eine etwaige Belegeinsicht in Hamburg zu ermöglichen.
Hinweis: Belege müssen Mieter beim Vermieter einsehen können. Wohnt der Vermieter allerdings zu weit weg, sind Mieter natürlich nicht verpflichtet, erst eine lange Anreise auf sich zu nehmen. Vielmehr hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Mieter vor Ort Einsicht nehmen können. Viele Vermieter übersenden dann Kopien der Belege.
Quelle: AG Hamburg, Urt. v. 11.07.2024 - 49 C 410/23(aus: Ausgabe 10/2024) [Vorheriger Text][Nächster Text] [Inhalt]
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